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      Abteilung von MEXEM, an die Sie Ihre Anfrage richten:

      Inhalt

      Bedingungen der zusammenarbeit mit MEXEM

      1. Bedingungen der Zusammenarbeit mit unseren Speditionspartnern

      Ein Speditionspartner, der seine Dienstleistungen für MEXEM Sp. z o.o. erbringt, ist verpflichtet:

      1. seine Transportleistungen auftrags- und termingerecht sowie in festgelegten Uhrzeiten durchzuführen,
      2. nur Fahrzeuge zu nutzen, für die alle für den angenommenen Beförderungsauftrag erforderlichen Dokumente ausgestellt worden sind, sowie den gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag für Beförderer abgeschlossen zu haben, wobei sich der Haftpflichtversicherungsvertrag auf den Betrag von 100.000 USD im nationalen und 150.000 USD im internationalen Güterverkehr belaufen muss,
      3. sämtliche richtig ausgestellten Unterlagen, die gesetzlich bzw. durch sonstige Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, bei Fahrten, die für den Auftraggeber geleistet werden, bereitzuhaben,
      4. sicherzustellen, dass der Gütertransport mit Verkehrsmitteln erfolgt, die für die beförderten Gütern entsprechend sind; der genutzte Auflieger muss dicht und mit Zollseil ausgestattet sein und festen Boden haben (Gabelstapler muss hineinfahren können),
      5. nur technisch einwandfreie Fahrzeuge zur Beförderung einzusetzen,
      6. Aufsicht über Auf- und Abladen zu führen, Menge und Zustand der Verpackungen von Ladegütern sowie Empfängeradressen und Liefertermine zu kontrollieren,
      7. den Auftraggeber über jegliche Verzüge bei Auf- und Abladen und bei Beförderung sowie über Einwände des Fahrers gegen die Qualität, Menge, Verpackung oder Beschädigung der Ladegüter sofort zu informieren,
      8. die Lieferdokumentation gemäß Empfehlungen des Auftraggebers bzw. des Senders an den Empfänger zu übergeben,
      9. telefonischen Kontakt mit Fahrern bei Beförderungsauftragsabwicklung zu halten,
      10. dafür zu sorgen, dass der Empfänger die Entgegennahme seiner Lieferung durch Leistung einer leserlichen, vollständigen (Vor- und Familienname) Unterschrift und mit dem Stempel auf dem Frachtbrief und auf sonstigen Dokumenten bestätigt,
      11. den Auftraggeber über einen Verkehrsunfall des Transportmittels sowie über andere unvorhersehbare Ereignisse sofort zu informieren sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schäden, die sich aus Beschädigung der Beförderungsgüter oder aus Nichteinhaltung des Liefertermins ergeben können, zu ergreifen,
      12. beim Schaden oder Mangel an Beförderungsgütern in Anwesenheit des Empfängervertreters ein entsprechendes Protokoll gemäß geltenden Rechtsvorschriften niederzuschreiben, das Protokoll muss zumindest in drei Exemplaren ausgestellt werden, die Auftraggeber, Sender und Empfänger erhalten,
      13. alle Informationen (Angaben zu Kunden, Vertragspartnern, beförderten Gütern, Preisen, Lagern und Lagerausstattung sowie zu Fahrzeugen u. ä.) sowohl im Laufe der Vertragszeit, als auch nach Ablauf des Vertrags als Geschäftsgeheimnis in Verschweigen zu bewahren,
      14. Regeln, die sich aus gesetzlichen Beförderungsrechtsvorschriften, aus dem CMR-Vertrag sowie aus sonstigen Vorschriften im Bereich Straßengüterverkehr ergeben, zu beachten,
      15. alle mit dem Sender beim Aufladen und mit dem Empfänger beim Ausladen vereinbarten begründeten Bemerkungen in den Frachtbrief einzutragen,
      16. Im Falle der Transporte nach bzw. durch Deutschland ist jeder Speditionspartner, von Mexem Sp. z o. o., verpflichtet, sich an die Anforderungen des deutschen Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLOG) einzuhalten,
      17. IWAY-Standards, die ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) für die Vertragspartner von IKEA darstellen, zu beachten – Link nachstehend.

      2. Erbringung der Transportdienstleistungen – Bestimmungen:

      1. Die Grundlage für die Durchführung einer Transportdienstleistung ist das Annehmen des Dienstleistungsauftrags.
      2. Die Transportdienstleistung erfolgt nach dem Frachtbrief, der auf Grund des Auftrags und gemäß Aufforderungen an den Speditionspartner ausgestellt wird.
      3. Die Zahlung für Transportdienstleistungen erfolgt auftrags- und vertragsgemäß auf Grund der Rechnung mit beigefügtem Frachtbrief und sonstigen im Auftrag festgelegten Unterlagen.

      3. Grundlegende Vorschriften, die Erbringung der Transportdienstleistungen regeln

      1. Bedingungen der Beförderungsauftragserteilung
      2. Vertrag mit dem Speditionspartner
      3. Straßenverkehrsgesetz vom 06.09.2001
      4. Beförderungsrecht
      5. Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
      6. Zivilgesetzbuch
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