
Verifizierungsverfahren für Subunternehmen
Wie verläuft der Verifizierungsprozess?
Gemäß der Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Gesetz vom 12.04.2019, GBl. Nr. 1018) muss jeder unserer Subunternehmer über ein Abrechnungskonto verfügen. Die Nummer dieses Bankkontos muss bei der Nationalen Steuerbehörde (Krajowa Agencja Skarbowa) gemeldet und im elektronischen Verzeichnis der Umsatzsteuerpflichtigen registriert sein. Vor Beginn der Zusammenarbeit ist der Subunternehmer verpflichtet, folgende Unterlagen vorzulegen:
Eintrag ins Handelsregister/KRS oder Gewerberegister
Bescheinigung über die Identifikationsnummer REGON
Bestätigung der Steuernummer (NIP)
Gültige Transporthaftpflichtversicherung (OCP)
Lizenz für den internationalen (bzw. nationalen) Straßengüterverkehr


und zusätzliche Informationen:
Name, Vorname und Position der Person, die die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit MEXEM anmeldet
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Referenzliste der Kunden (Spediteure), für die zuletzt Transporte durchgeführt wurden
Diese Dokumente und Informationen werden anschließend von den MEXEM-Mitarbeitern überprüft. Nach einer erfolgreichen Verifizierung werden die Daten in die Transportdatenbank aufgenommen.